Sie müssen immer das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorlegen. Außerdem benötigen wir für unsere Akten eine einzige Fotokopie.
Unterlagen in der Amtssprache Ihres Landes ist eine deutsche Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Diese finden Sie hier …
Die Übersetzung muss fest mit dem originalsprachlichen Dokument verbunden sein, z.B mit einer Niete (keine Heft- oder Büroklammern).
Übersetzungen von nicht beglaubigten Kopien können nicht akzeptiert werden.
Bei Gleichwertigkeit kann ein Berufszeugnis nur ausgestellt werden, wenn zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Das ärztliche Attest und das polizeiliche Führungszeugnis müssen bei Erteilung der Bewilligung aktuell sein.
Bitte beantragen Sie diese nur, wenn wir Sie ausdrücklich darum bitten.